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Stadt und Leben

Ausgehen unter 18 – so feiern Jugendliche

Ausgehen unter 18 – so feiern Jugendliche | © Colourbox.de

Am Freitag- oder Samstagabend gehen viele Jugendliche gerne zu Partys oder ins Kino. Sie besuchen ein Konzert oder treffen sich in einem Club. Frederike, Paul und Paula erzählen, was sie am liebsten machen.

Das Jugendschutzgesetz regelt in Deutschland, wie lange Jugendliche abends ausgehen dürfen. Das Gesetz legt auch fest, wer überhaupt Jugendlicher ist. Das sind Jungen und Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren.

Wer auf ein Konzert gehen möchte, braucht die Erlaubnis der Eltern. Für Kinobesuche gilt: Der Film muss um 22 Uhr zu Ende sein, wenn man unter 16 ist, und um 24 Uhr, wenn man unter 18 ist.


Wenn Jungen und Mädchen unter 16 sind, dürfen sie nicht in die Disko oder den Club, außer ihr Vater oder ihre Mutter ist dabei. Aber mit den Eltern tanzen gehen? Das macht vielen keinen Spaß. Jungen und Mädchen ab 16 Jahren dürfen auch ohne Eltern feiern und bis 24 Uhr in die Disko oder den Club. Um Mitternacht ist für sie aber Schluss, wenn sie alleine dort sind. Oder sie haben einen „Muttizettel“ dabei und einen Begleiter, der über 18 ist. Der „Muttizettel“ ist ein Dokument, das man im Internet herunterladen kann. Darauf erlauben die Eltern mit ihrer Unterschrift, dass ihr Kind länger bleiben darf. Und sie benennen eine Person, die über 18 Jahre alt ist und die Party oder den Club gemeinsam mit ihrem Kind besucht. Diese Person passt auf der Veranstaltung und auf dem Heimweg auf den Teenager auf. Ab 18 Jahren ist man volljährig und kann so lange ausgehen, wie man will.

Drei Jugendliche aus Berlin, alle 17 Jahre alt, erzählen vom Ausgehen:


Frederike mag Konzerte und darf lange ausgehen


Ich war mit drei Freundinnen bei einem Konzert von „Kraftklub“. Das ist eine Band aus Chemnitz. Die Mutter von der einen Freundin war auch dabei. Deshalb war es auch kein Problem reinzukommen. Es war toll! Alle haben laut mitgesungen und mitgetanzt. Wir waren erst um zwei Uhr nachts zu Hause. Aber da wir ja die Mutter meiner Freundin dabei hatten, war das kein Problem.


Meine Eltern lassen mir viel Freiraum beim Ausgehen. Ich muss nicht um Punkt zehn Uhr zu Hause sein. Sie wissen, dass ich verantwortungsbewusst bin und nichts Dummes tue.

Paul mag Grillen, Konzerte und Technomusik

Ich gehe sehr gerne abends mit meinen Freunden aus. Wir treffen uns zum Beispiel im Volkspark Friedrichshain zum Grillen oder Picknicken. Manchmal gehen wir auch in Clubs, zu Konzerten von Freunden aus der 12. Klasse. Die legen Technomusik auf.

In bestimmte Clubs, wie zum Beispiel das „Matrix“, kommt man erst ab 18 rein. Das wird streng kontrolliert. Wenn ich 18 bin, möchte ich da unbedingt mal hin. Vielleicht ist es gar nicht so toll, aber wenn alle immer darüber reden, möchte man das schon mal ausprobieren.

Paula tanzt gerne zu Musik aus den Charts

Wenn man noch nicht 18 ist, muss man Partys um Mitternacht verlassen. Außer man hat einen „Muttizettel“. Er funktioniert so: Wenn einer in einer Gruppe von Freunden schon 18 ist, dann darf er drei andere Personen begleiten, die noch nicht 18 sind. Die Eltern der Minderjährigen müssen einverstanden sein und das auf dem „Muttizettel“ unterschreiben. Den Zettel muss man dann den ganzen Abend dabei haben. Wenn Freunde 18 werden, dann freuen die sich immer und sagen: „Oh ja, ich kann jetzt deine Mutti sein!“

Beim Ausgehen mag ich am liebsten Chartmusik oder Musik aus Lateinamerika. Da kann man zu tanzen und mitsingen. Das macht immer sehr viel Spaß.

das Jugendschutzgesetz, die Jugendschutzgesetze: Regeln, die sagen, was Jugendliche in welchem Alter machen dürfen
regeln: hier: ein Gesetz sagt, wie etwas gemacht werden muss
festlegen: sagen, wie etwas gemacht werden muss
festlegen: sagen, wie etwas gemacht werden muss
die Erlaubnis: jemand sagt, dass man etwas machen darf
gelten: man muss etwas so machen, wie es gesagt wird
unter: hier: noch nicht 16 Jahre alt sein
Mitternacht: genau um null Uhr
der Muttizettel, die Muttizettel: Auf diesem Zettel schreiben die Eltern auf, dass das Kind mit einer anderen erwachsenen Person in den Club oder zu einem Konzert gehen darf.
die Begleiterin/der Begleiter: eine Person, die mit dabei ist
über: hier: 18 Jahre und älter
erlauben: jemand sagt, dass man etwas machen darf
die Unterschrift, die Unterschriften: wenn man seinen Namen unter ein Dokument schreibt
benennen: eine Person für etwas auswählen
aufpassen: aufmerksam sein, auf jemanden achtgeben, damit ihr/ihm nichts passiert
die Veranstaltung, die Veranstaltungen: zum Beispiel ein Konzert oder eine Party, zu der viele Menschen kommen
aufpassen: aufmerksam sein, auf jemanden achtgeben, damit ihr/ihm nichts passiert
volljährig: mit 18 Jahren darf eine Person alles machen. Zum Beispiel: in alle Clubs gehen
jemanden mit dabei haben: eine Person ist mit an einen Ort gegangen
der Freiraum, die Freiräume: wenn man selbst entscheiden kann, was man machen möchte
Punkt zehn Uhr: hier: genau um zehn Uhr, nicht früher oder später
verantwortungsbewusst sein: hier: gut auf sich selbst aufpassen können
Volkspark Friedrichshain: ein Park im Osten Berlins
grillen: Fleisch und andere Dinge über einem Feuer braten
Musik auflegen: hier: Musik bei einer Party abspielen, zum Beispiel als DJ
reinkommen: einen Ort betreten, hier: man darf in einen Club gehen
reinkommen: einen Ort betreten, hier: man darf in einen Club gehen
streng kontrollieren: sehr darauf achten, dass etwas nach den Regeln gemacht wird
unbedingt: ohne Einschränkung, hier: etwas, das man sehr gerne machen möchte
ausprobieren: etwas machen, das man noch nie gemacht hat
verlassen: von etwas oder jemandem weggehen
minderjährig: noch nicht volljährig sein, hier: noch nicht 18 Jahre alt sein
mit etwas einverstanden sein: seine Zustimmung zu etwas geben, hier: die Eltern erlauben dem Jugendlichen in den Club zu gehen