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Verlinkungen und Einbettungen

Verknüpfungen
© Bruno Figueiredo / Unsplash

Das Internet erlaubt, auf fremde Inhalte zu verweisen, ohne dass diese Inhalte kopiert und wieder hochgeladen werden müssen. Das einfachste ist ein Hyperlink, mit dem man auf interessante Inhalte verweist. Einen Link kann man verwenden, ohne jemanden fragen zu müssen. Das Einbetten funktioniert fast genauso wie ein Hyperlink. Mit dem Unterschied, dass die Inhalte (meistens Videos) direkt auf  der eigenen Website abgespielt werden können. Es entsteht dabei keine Kopie des Videos.

Einbetten eines privaten YouTube-Videos

Ich bette ein privates YouTube-Video auf meiner Website ein.
 
Man darf das Video auf seiner Website einbetten. Der Videomacher weiß, dass sein Video auf anderen Seiten eingebettet werden kann, und das Einbetten stellt keine Kopie des Videos dar.

Einbetten eines Videos mit illegalem Inhalt

Ich bette ein Video ein, in dem der Holocaust geleugnet wird.
 
Videos mit illegalen oder rechtswidrigen Inhalten darf man nicht auf seiner Website einbetten. Illegal kann sein, wenn das Video eine Raubkopie ist, aber auch der Inhalt kann rechtswidrig sein. Wer den Holocaust leugnet, verstößt gegen das Gesetz. Es ist verboten, auf solche Videos zu verlinken oder sie einzubetten.

Verlinkung auf ein Video mit illegalem Inhalt

Ich verlinke auf ein Video, in dem der Holocaust geleugnet wird.
 
Wie in Beispiel 2 beschrieben: Auf illegale Inhalte zu verlinken, ist genauso wenig erlaubt, wie sie einzubetten.

Einbetten eines illegal hochgeladenen Videos

Ich bette ein kommerzielles Musikvideo ein, das ein YouTube-Nutzer rechtswidrig hochgeladen hat.
 
Bei Musikvideos muss immer darauf geachtet werden, wer diese auf YouTube hochgeladen hat. Bitte nur solche Videos verlinken und einbetten, die von einer offiziellen Quelle wie dem Künstler selbst oder dem Musiklabel kommen. Es dürfen keine Videos eingebettet werden, die ein anderer rechtswidrig hochgeladen hat.

Verlinkung auf ein illegal hochgeladenes Video

Ich verlinke auf ein kommerzielles Musikvideo, das ein YouTube-Nutzer rechtswidrig hochgeladen hat.
 
Hier gilt das Gleiche wie in Beispiel 4. Auf rechtswidrig hochgeladene Inhalte darf man auch nicht verlinken.