Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der PASCH-Initiative auf www.pasch-net.de (Stand: 31.07.2024).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen werden in § 3 BITV 2.0 benannt. Insbesondere ist den Kriterien in Kapitel 9 der EN 301549 v2.1.2 (entspricht den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA) zu genügen.
Die Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Webseiten sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 3 Absatz 2 BITV 2.0. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1, denen nicht genügt wird:
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte [Stufe A]1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
[Stufe A]
1.2.2 Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel [Stufe A]
1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar [Stufe A]
1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben [Stufe A]
1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar [Stufe AA]
1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden [Stufe AA]
1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend [Stufe AA]
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben [Stufe A]
2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar [Stufe A]
2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen [Stufe A]
2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) [Stufe A]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7. Februar 2025 erstellt und basiert auf der vereinfachten Prüfung der Webseiten auf www.pasch-net.de (Konformitätsprüfung nach WCAG 2.1) durch die Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) am 31.Juli 2024.
Die Erklärung wurde zuletzt am 7. Februar 2025 überprüft.
Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Wir bieten Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache an, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu erhöhen. Diese Inhalte sind über die folgenden Links erreichbar:Leichte Sprache: https://www.pasch-net.de/de/leichte-sprache.html
Deutsche Gebärdensprache: https://www.pasch-net.de/de/gebaerdensprache.html
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
Fax: +49 30 18527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Feedback
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von
www.pasch-net.de aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Melden Sie sich gerne bei uns unter info@pasch-net.de!