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In der Rettungsstelle

In der Rettungsstelle
© PASCH-net / Nina Tines

Der Rettungswagen bringt Jonas ins Krankenhaus.

Dort kommt er in die Notaufnahme. Seine Eltern sind zum Glück auch schon da.  Die Krankenschwester bei der Anmeldung fragt ihn, wie er heißt, wie alt er ist und ob er seine Versichertenkarte dabei hat. Jonas Mutter gibt ihr die Karte und alle Informationen.

Ein Krankenpfleger fragt Jonas, was ihm genau wehtut und schaut sich den Arm an. Jonas muss noch kurz warten, dann darf er in einen Untersuchungsraum gehen. Dort untersucht ihn ein Arzt gründlich. Sein Verdacht: Der Unterarm ist gebrochen. Um sicher zu ein, lässt der Arzt ein Röntgenbild machen. Dazu müssen Jonas Eltern ihre Zustimmung geben, weil er jünger als 18 Jahre ist. Das Röntgenbild zeigt: Die Elle, einer der beiden Knochen im Unterarm, ist gebrochen. Der Arm muss operiert werden – allerdings nicht sofort. Erst einmal bekommt Jonas einen Gipsverband um den Arm und ein Medikament gegen die Schmerzen. Dann fährt er mit seinen Eltern nach Hause.

Kann es passieren, dass ein Patient in der Rettungsstelle länger warten muss?

Was passiert, wenn der Arzt in der Rettungsstelle festgestellt, dass zum Beispiel ein gebrochener Arm operiert werden muss?

Ein Patient mit einem gebrochenen Arm geht also erstmal wieder nach Hause?

Krankenversicherung

In Deutschland müssen die Bürgerinnen und Bürger Mitglied einer Krankenkasse sein, also Beiträge in eine Krankenversicherung einzahlen. Der Betrag hängt von der Höhe ihres Einkommens ab. Er wird direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen und an die Krankenkasse überwiesen. Dieses System soll dafür sorgen, dass die hohen Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte auf alle Bürgerinnen und Bürger verteilt werden.

Allein könnten viele das nicht bezahlen und würden dann nicht zum Arzt gehen. In der Arztpraxis oder im Krankenhaus zeigen die Patienten lediglich ihre Versichertenkarte vor und die Krankenkasse übernimmt fast alle Kosten. Manchmal müssen sie etwas dazuzahlen, zum Beispiel beim Zahnarzt. Wenn Krankenversicherte nicht arbeiten können, weil sie krank sind und zu Hause bleiben müssen, verdienen sie trotzdem weiter Geld. Auch das bezahlt die Krankenversicherung. Es gibt gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV).

Bei den rund 110 gesetzlichen Krankenkassen sind rund 90 Prozent der Deutschen versichert. Kinder sind in der Regel bis einschließlich des 18. Lebensjahres über die Familie mitversichert. Wenn sie noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren sogar bis sie 26 Jahre alt werden. Bei einer privaten Krankenversicherung können sich folgende Personengruppen versichern lassen: Personen, die ein Einkommen über 66.600 Euro pro Jahr (Stand: 2023) bekommen, Personen, die maximal 520 Euro pro Monat verdienen, Selbständige und Freiberufler, Studenten und Beamten.

die Notaufnahme, die Notaufnahmen: eine Abteilung im Krankenhaus für Personen, die schnell medizinische Hilfe brauchen
die Anmeldung, die Anmeldungen: hier: ein Schalter, an dem die Informationen zur verletzen Person aufgenommen werden wie zum Beispiel Name, Adresse, Krankenversicherung
die Versichertenkarte, die Versichertenkarten: eine Karte, auf der sich die Informationen zur Krankenversicherung einer Person befinden
der Krankenpfleger, die Krankenpfleger: ein Mann, der im Krankenhaus die Patienten betreut
der Untersuchungsraum, die Untersuchungsräume: ein Raum, in dem die verletzte Person von einem Arzt medizinisch versorgt wird
das Röntgenbild, die Röntgenbilder: ein Foto vom Inneren eines Menschen, auf dem man zum Beispiel die Knochen sieht
der Gipsverband, die Gipsverbände: ein Verband aus einem Material, das beim Trocknen hart wird
die Krankenkasse, die Krankenkassen: eine Institution, die die Kosten, die durch Krankheiten entstehen, übernimmt.
 
der Beitrag, die Beiträge: hier: das Geld, das jemand jeden Monat für die Krankenversicherung bezahlt
 
der Krankenhausaufenthalt, die Krankenhausaufenthalt: die Zeit, die eine Person im Krankenhaus verbringt
der Patient, die Patienten: eine Person, die verletzt oder krank ist und von einem Arzt behandelt wird