Bearbeitungen von Texten
Wer einen Text verändern und ins Internet stellen möchte, muss den Autor fragen, ob er damit einverstanden ist. Ist der Text soweit verändert und umformuliert, dass er den Inhalt mit eigenen Worten wiedergibt, darf man ihn als eigenen Text online stellen. Aber wann wird aus einem fremden Text ein eigener Text? Das ist sehr schwierig zu sagen. Deswegen gilt: neu schreiben, statt umschreiben! Denn wird ein Text nur geringfügig gekürzt oder umgeschrieben, hat der Autor ein Recht daran.
Folgende Beispiele sollen offene Fragen klären:
Bearbeitung eines Zeitungstexts
Ich nehme einen Zeitungstext und bearbeite (vereinfache, kürze etc.) ihn.
Dadurch entsteht kein neuer, eigenständiger Text. Er wurde nur verändert. Man muss den Autor oder den Verlag fragen, ob er damit einverstanden ist, dass der Text so ins Internet gestellt wird.
Mein Text mit Zitaten aus anderen Texten
Ich finde im Internet eine interessante Nachricht. Ich lese sie und einige andere Texte zu dem Thema und schreibe dann einen eigenen Text. Hierin zitiere ich auch (mit Quellenangabe) einige andere Meinungen.
Es handelt sich um einen eigenständigen Text. Er kann ins Netz gestellt werden.
Verlinkung auf einen Text im Internet
Ich finde einen interessanten Text im Internet und verlinke auf ihn. Ich bitte Mitschüler/Kollegen auf der Website, den Text durchzulesen.
Das ist zulässig. Man darf immer auf einen Text im Internet verlinken.