Verwendung von Texten
Auch bei Texten im Internet muss man davon ausgehen, dass sie geschützt sind und der Autor Rechte an seinem Text besitzt. Sie dürfen meistens nicht einfach so kopiert und weiterverwendet werden. Nur ganz kurze Texte, die beispielsweise aus einfachen Informationen bestehen, sind frei und dürfen bedenkenlos genutzt werden.
Es ist schwierig zu unterscheiden, ob ein Text frei oder geschützt ist. Folgende Beispiele sollen helfen, Fragen zu klären:
Ausschnitt aus einer Zeitung
Ich baue in meinen Beitrag für PASCH-Global Texte aus einer deutschen Zeitung ein.
Egal ob der Text auf Papier oder im Internet erschienen ist. Man sollte davon ausgehen, dass der Text geschützt ist und nicht einfach so kopiert werden darf. Man könnte den Autor oder Zeitungsverlag fragen, ob der Text verwendet werden darf. Es ist aber erlaubt, Teile des Textes zu zitieren und in den eigenen Text einzubauen. So zum Beispiel: In der Zeitung XX findet sich ein Artikel über das Abschneiden von Deutschland in der Pisastudie 2011, in dem der Autor schreibt: „...“. Das Zitat darf aber nicht länger als der eigene Text sein.
Texte aus Büchern
Ich lade Texte aus Lehrbüchern in die Community oder die Lernplattform hoch.
Auch hier gilt: Wer den Text verwenden möchte, muss den Lehrbuch-Verlag fragen, ob das okay ist.
Text mit Zitaten
Ich möchte einen selbst verfassten Text veröffentlichen, der Zitate aus einem anderen Text enthält.
Man darf Zitate in den eigenen Text einfügen. Wichtig dabei ist, dass man den Autoren und das Werk angibt, das zitiert wird. Zudem darf man das Zitat nicht verändern und es darf nicht übermäßig lang sein. Das heißt, der eigene Text muss viel länger sein als die Zitate selbst. Dann darf der Text im Internet veröffentlicht werden.
Songtext eines toten Autors
Ich möchte einen Songtext auf PASCH-net veröffentlichen, dessen Autor seit zehn Jahren tot ist.
Leider darf man diesen Songtext nicht ins Internet hochladen. Auch wenn der Musiker schon länger tot ist, haben andere Personen (wie der Plattenverlag oder Erben) ein Recht an dem Songtext. Sollte der Musiker schon mehr als 70 Jahre tot sein, dürfte man den Songtext ins Internet hochladen.
Kurzgeschichte eines toten Autors
Ich lade auf die Lernplattform eine Geschichte des Schriftstellers Franz Kafka (1883–1924) hoch.
Franz Kafka ist seit mehr als 70 Jahren tot. Man darf seine Texte kopieren und ins Internet stellen. Wichtig ist, dass man die ursprünglichen Texte von Kafka nimmt. An neu übersetzten Texten von Kafka haben andere Personen Rechte. Bitte beachten, dass es sich nur um den Text und nicht um die Fotos, die der Text haben könnte, handelt.
Gedicht eines toten Autors
Ich möchte auf Instagram ein Gedicht von Goethe posten.
Goethe ist länger als 70 Jahre tot. Man darf das Gedicht ins Internet stellen.
Mein Gedicht
Ich möchte in einem Wettbewerbsbeitrag ein selbst geschriebenes Gedicht verwenden.
Ein Gedicht, das man selbst geschrieben und nicht bereits verkauft hat (an einen Buchverlag, an eine Zeitung, etc.), darf man im Internet beliebig veröffentlichen.
Falls es bereits verkauft wurde, müsste man den Verlag fragen, ob es im Internet veröffentlicht werden darf.
Text aus einem Gesetz
Ich veröffentliche im Internet einen Text aus einem deutschen Gesetz, den ich im Internet gefunden habe.
Gesetze sind nicht geschützt. Man darf Texte daraus kopieren und ins Internet stellen.